Beschaffung Lokal gesicherter Wirkleistung & flexibler Lasten

Das Bild zeigt eine Stromtrasse und Windräder in einem grünen Feld - im Hintergrund ein Kraftwerk

Lokal gesicherte Wirkleistung

Lokal gesicherte Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere Leistung, zum Beispiel in mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische Leistung in einer bestimmten geografischen Region gesichert verfügbar ist.

Status Quo

Das aktuelle Strommarktdesign stellt einen Energy-only-Markt dar, sodass lediglich die tatsächlich erzeugte Energie vergütet wird. Eine explizite Vergütung gesicherter Wirkleistung existiert nicht. Allerdings ermöglichen beispielsweise die heutigen Terminmärkte langfristige Lieferverträge bzw. eine implizite Vergütung von gesicherter Wirkleistung. Lokale Anreize, Wirkleistung an bestimmten Stellen im Netz vorzuhalten, etwa in Form von lokalen Preisunterschieden, existieren derzeit nicht.

Ausgestaltung im Systemmarkt

Um Anreize für ausreichend lokal gesicherte Wirkleistung zu setzen, sieht das Systemmarkt-Konzept die Implementierung eines zentralen Kapazitätsmarktes mit lokaler Komponente vor. Dieser ermöglicht auch Bestandskraftwerken und flexiblen Lasten die Teilnahme an diesem Markt. Die lokale Komponente kann beispielsweise über lokale Mindestausschreibungen oder örtlich differenzierte Zusatzzahlungen umgesetzt werden.

Der Systemmarkt wirkt folglich darauf hin, dass ausreichend gesicherte Wirkleistung an einer aus Systemsicht vorteilhaften Stelle bereitgestellt wird. Somit kann der Systemmarkt dazu beitragen, Netzengpässe zu reduzieren und die einheitliche Preiszone zu stärken und zu erhalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Konzeptpapier.

Flexible Lasten

Flexible Lasten sind energieintensive Verbrauchseinheiten, die technisch in der Lage sind, kurzfristig auf ein entsprechendes Signal der Netzbetreiber hin ihre Leistungsabnahme zu senken. Der Bedarf hierfür kann unterschiedlich schnell (kurze Vorlaufzeiten und/oder kurze Abfahrzeiten) und unterschiedlich lang (Zeitraum der Lastreduktion) vorliegen. Zudem kann er durch einen Versorgungs- oder Netzengpass hervorgerufen werden.

Status Quo

Abschaltbare Lasten können im Rahmen der Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) kontrahiert werden. Die Verordnung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die ÜNB setzen abschaltbare Lasten als eins von vielen Instrumenten ein, um eine Gefährdung der Systemsicherheit zu vermeiden. Aktuell werden die kontrahierten Anlagen von den ÜNB entsprechend vergütet und die Kosten im Rahmen der AbLaV-Umlage an die Kunden weitergegeben.

Ausgestaltung im Systemmarkt

Im Rahmen der oben beschriebenen Konzepte eines lokalen Kapazitätsmarktes wären auch flexible Lasten mit einbegriffen, die dort entsprechend ihrer technischen Eigenschaften einen gleichgestellten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können wie flexible Erzeuger. Entsprechend würde der Systemmarkt die aktuelle AbLaV ablösen und die Förderung flexibler Lasten über einen lokalen Kapazitätsmarkt lösen.

Weitere Informationen zu der aktuellen Ausgestaltung  finden Sie hier.