Netzwiederaufbau

Im Falle eines großflächigen, überregionalen Stromausfalls (Blackout) koordiniert der Übertragungsnetzbetreiber den Netzwiederaufbau, um die Versorgung in seinem Netzgebiet wieder aufzubauen. Dazu werden ausgehend von eigens dazu ertüchtigten Schwarzstart-Kraftwerken Hochfahrnetze mit Spannung versorgt. Nach und nach werden möglichst symmetrisch Lasten und Erzeuger im Übertragungsnetz hinzugeschaltet. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination. Jeder Schritt stellt auch elektrotechnisch eine enorme Herausforderung dar, da die wenigen im Hochfahrnetz enthaltenen Kraftwerke sowohl Wirk- als auch Blindleistungssprünge ausregeln müssen, um die Frequenz und Spannung im Hochfahrnetz stabil zu halten.

Explizit für einen solchen Fall notwendige Systemdienstleistungen sind:

Inselbetriebsfähigkeit

Inselbetriebsfähigkeit bezeichnet „die Fähigkeit zur Regelung von Spannung und Frequenz bei dem unabhängigen Betrieb eines ganzen Netzes oder eines Teils eines Netzes, das nach der Trennung vom Verbundnetz isoliert ist“1. Die Inselbetriebsfähigkeit von Erzeugungsanlagen wird für den Netzwiederaufbau nach einem Schwarzfall des Verbundsystems bzw. für die Aufrechthaltung von Teilnetzen benötigt. Für Teilnetze, die sich nach dem Schwarzfall im Inselnetzbetrieb befinden, kann eine Zuschaltung zum Aufbaunetz nur durch intensive Zusammenarbeit mit dem übergelagerten Netz erfolgen. Damit dies im Schwarzfall funktioniert, müssen entsprechende Pläne und Prozesse dazu geschaffen und gemeinsam geschult und geübt werden.

Inselbetriebsfähigkeit wird aktuell überwiegend durch konventionelle Erzeugungsanlagen bereitgestellt. Die Systemdienstleistung muss nach dem Network Code „Requirements for Generators“ (NC RfG) von allen neu an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossenen Anlagen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Da diese Anlagen bislang hinreichend vorhanden sind, findet eine marktgestützte Beschaffung aktuell sowie in absehbarer Zukunft nicht statt. Eine Ausgestaltung im Systemmarkt ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Im Sinne der Kernidee des Konzeptes würden die Übertragungsnetzbetreiber die Systembedarfe jedoch regelmäßig überprüfen. Sollte es zu einem zukünftigen Bedarf kommen, können über die Systemmarkt-Plattform entsprechende Beschaffungsverfahren eingeleitet werden.

[1] „Effizienzprüfung marktgestützter Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen (NF-SDL)“. Bericht im Vorhaben „SDL-Zukunft“ im Auftrag des BMWi. ( Link zum Bericht)