Schwarzstartfähigkeit

Quelle: Schluchseewerke AG

Kommt es zu einem großflächigen Stromausfall (Blackout), obliegt es dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die Versorgung im Stromnetz wieder aufzubauen. Dazu hält jeder regelzonenverantwortliche ÜNB einen sogenannten Netzwiederaufbauplan bereit, gemäß der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über der Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“. So kann das Netz im Falle eines großflächigen Blackouts mittels einer Netzwiederaufbaustrategie schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden. Hierfür sind spezielle Netze, sogenannte Hochfahrnetze, vorgesehen, die strategisch wichtige Netzstandorte miteinander verbinden. Diese müssen im Falle eines Netzwiederaufbaus durch schwarzstartfähige Stromerzeugungsanlagen eigenständig und ohne externe Spannungsversorgung unter Spannung gesetzt werden können. Außerdem müssen diese Anlagen Leistung abgeben sowie Netzfrequenz und Spannung regeln können. Dies wird als Inselbetriebsfähigkeit bezeichnet. Für den Fall eines Netzwiederaufbaus benötigt der ÜNB daher Anbieter, die als Anlagenbetreiber die beiden Systemdienstleistungen Schwarzstartfähigkeit und Inselbetrieb erbringen.

Status Quo

Bisher wurde die Schwarzstartfähigkeit von den ÜNB auf der Basis bilateraler Verträge mit Betreibern von Schwarzstartanlagen beschafft. Mit der Festlegung  BK6-21-023 sind nun die künftigen Rahmenbedingungen für die transparente, diskriminierungsfreie und marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit bekannt. Grundlegende Teilnahmevoraussetzung für die marktgestützte Beschaffung ist es, die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß  BK6-18-249 zu erfüllen. Die marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit wird regionsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Anbieter den Zuschlag erhält, und dem Zeitpunkt, zu dem er anschließend die Systemdienstleistung erbringen muss, ist ein mehrjähriger Zeitraum vorgesehen. So können auch potenzielle Anbieter mit Anlagen, die bisher nicht schwarzstartfähig sind, an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Ertüchtigung der Anlagen durch den Anlagenbetreiber kann dann auch nach Bezuschlagung erfolgen.

Am 12.01.2024 haben alle vier ÜNB erstmals Beschaffungsverfahren für die Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einzelnen Beschaffungsregionen eröffnet. Die Bekanntmachung der Beschaffungen sowie allgemeine Informationen sind auf  netztransparenz.de verfügbar.

Ausgestaltung im Systemmarkt

Die marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit könnte zukünftig über die Systemmarkt-Plattform durchgeführt werden.

Weitere Informationen

  • Effizienzprüfung marktgestützter Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen (NF-SDL) auf  bmwk.de
  • BK6-18-249 vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau auf  bundesnetzagentur.de
  • BK6-21-023 Festlegung zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ auf  bundesnetzagentur.de
  • Umsetzung der marktgestützten Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit auf  amprion.net