Beschaffung von Netz- und Kapazitätsreserve

Das aktuelle Strommarktdesign in Deutschland basiert auf dem Energy-only-Markt ergänzt um eine strategische Reserve, die im Falle eines Versorgungs- oder Netzengpasses eingreift, um somit eine Lastabschaltung oder ggf. sogar einen Systemausfall zu vermeiden. Neben der 2016 eingeführten Sicherheitsbereitschaft der Braunkohle sowie den besonderen netztechnischen Betriebsmitteln (bnBm) gibt es hierfür die Netzreserve und die Kapazitätsreserve.

Status Quo

Netzreserve

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems werden im In- und Ausland Kraftwerkskapazitäten vorgehalten, die außerhalb des Energiemarktes auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungssituationen, in denen die vorhandenen Marktkraftwerke den Redispatchbedarf nicht decken können.

Gemäß der  Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich Systemanalysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserveleistung für zukünftige Betrachtungszeiträume zu ermitteln. Der identifizierte Bedarf an Netzreserveleistung wird vorrangig durch bestehende Netzreserveverträge zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern von zur Stilllegung angezeigten, jedoch systemrelevanten inländischen Anlagen gedeckt. Weisen die von der BNetzA bestätigten  Ergebnisse der Systemanalysen einen Netzreservebedarf aus, der nicht allein durch inländische, zur Stilllegung angezeigte Kraftwerke gedeckt werden kann, führen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam für den entsprechenden Zeitraum ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durch. In diesem Rahmen können Anlagenbetreiber ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme einer oder mehrerer Anlagen in die Netzreserve bekunden. Im Rahmen des IBV erfolgt abhängig vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber und dem entsprechenden Standort der Anlage die Zuordnung der Zuständigkeit zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern.

Kapazitätsreserve

Durch die „Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve ( Kapazitätsreserveverordnung – KapResV)“ werden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit der gemeinschaftlichen Ausschreibung einer Kapazitätsreserve in Höhe von bis zu 2 GW beauftragt.

Nähere Hinweise zur Kapazitätsreserve sowie zum Ausschreibungsverfahren finden Sie  hier auf netzransparenz.de.

Ausgestaltung im Systemmarkt

Im Rahmen des vorgeschlagenen lokalen Kapazitätsmarktes innerhalb des Systemmarkts würden perspektivisch auch Kapazitätsreserve sowie Teile der Netzreserve ersetzt werden. Durch die Ermittlung des Kapazitätsbedarfs in Knappheitssituationen sowie die marktliche Ausschreibung und Vergütung dieser Kapazitäten wäre eine zusätzliche Kapazitätsreserve nicht mehr nötig. Aufgrund der berücksichtigten Lokalität des Bedarfs würde zudem auch der Bedarf an Netzreserve reduziert. Eine Überprüfung der Systemsicherheitsrelevanz beim Ausscheiden einer Erzeugungsanlage aus dem Markt wäre jedoch weiterhin notwendig.

Weitere Informationen hierzu finden sie im Konzeptpapier.