Spannungshaltung

Das Stromnetz in Deutschland und Europa wird auf unterschiedlichen Spannungsebenen betrieben, von 230 Volt im Niederspannungsnetz bis hin zu aktuell 380 Kilovolt im Höchstspannungsnetz. Die Spannungshaltung ist eine wesentliche Aufgabe der Netzbetreiber, mit der sie die Stromversorgung aufrechterhalten.

Wichtige Systemdienstleistungen, mit denen sie diese Aufgabe umsetzen, sind:

Das Bild zeigt eine MSCDN-Anlage.

Ein Mechanisch geschalteter Kondensator mit Dämpfungsnetzwerk (MSCDN) auf dem Gelände der Umspannanlage Kriftel dient dazu, Spannungsschwankungen auszugleichen.

Dynamische Blindstromstützung

„Dynamische Blindstromstützung ist eine Systemdienstleistung zur Einspeisung von Strom, der dazu dient, einen Fehler von Netzschutzsystemen im Anfangsstadium einer durch einen elektrischen Fehler verursachten Spannungsabweichung zu erkennen und die Aufrechterhaltung der Netzspannung zu unterstützen.“1

Die Deckung des Bedarfs erfolgt im aktuellen Marktdesign durch alle über Umrichter angebundenen Netznutzer. Heute wird die dynamische Blindstromstützung überwiegend durch Erzeugungsanlagen sowie teilweise durch Netzbetriebsmittel und HGÜ-Konverterstationen bereitgestellt. Perspektivisch ist unter anderem die weitere Einbindung von Lasten sowie Erzeugern der Niederspannung möglich. Die Effizienzprüfung marktgestützter Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen kommt zu dem Ergebnis, dass kurzfristig kein zusätzlicher Bedarf an dynamischer Blindstromstützung besteht. Im Rahmen des Systemmarkts ist eine regelmäßige Überprüfung des Bedarfs vorgesehen sowie im Bedarfsfall die Sicherstellung über die unterschiedlichen Beschaffungsoptionen.

Bereitstellung von Kurzschlussstrom

Kurzschlussstrom bezeichnet „insbesondere einen von einer Synchronmaschine oder durch einen netzbildenden Umrichter (sog. grid-forming) eingespeisten Strom aufgrund einer durch einen Fehler verursachten Spannungsabweichung. Relevant ist dabei der Anfangs-Kurzschlusswechselstrom (= Effektivwert des Wechselstromanteils eines zu erwartenden Kurzschlussstroms im Augenblick des Kurzschlusseintritts)“.1

Kurzschlussstrom wird heute vor allem als inhärente Eigenschaft von Synchronmaschinen erbracht. Diese können die Bereitstellung von Kurzschlussstrom nicht „abstellen“. Mit ihrer Bauart geht also die Bereitstellung von Kurzschlussstrom einher. Grundsätzlich handelt es sich dabei im Fehlerfall und somit Bedarfsfall um einen lokalen Bedarf. Aktuelle Studien sehen jedoch die lokale Bereitstellung von Kurzschlussstrom als ausreichend gedeckt an und auch bis 2025 bzw. 2033 keinen zusätzlichen Bedarf. Eine marktgestützte, zusätzliche Beschaffung findet vor diesem Hintergrund aktuell sowie in absehbarer Zukunft nicht statt. Wie auch bei dem Bedarf an dynamischer Blindstromstützung würde auch der Bedarf an Kurzschlussstrom im Systemmarkt regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall über die unterschiedlichen Beschaffungsoptionen sichergestellt.


[1] „Effizienzprüfung marktgestützter Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen (NF-SDL)“. Bericht im Vorhaben „SDL-Zukunft“ im Auftrag des BMWi. ( Link zum Bericht)